Gut ausgestattet und geschult für Ihren Gefahrguttransport
- 100 % ADR-Ausrüstung des eigenen Fuhrparks
- 100 % der Fahrer mit gültiger ADR-Bescheinigung – stets aktuell
- 90 % der Subunternehmer ebenfalls mit ADR-Ausrüstung + Bescheinigung
- Tägliche Kontrollen
- regelmäßige Schulung der kaufmännischen und gewerblichen Beschäftigten
Alle eigenen Fahrzeuge sowie 75 % aller unserer fest eingesetzten Unternehmerfahrzeuge sind entsprechend für den kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransport ausgestattet.
Auf unser Wissen, welches durch regelmäßige Schulungen vertieft und aktualisiert wird, um die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter und die nötigen Maßnahmen ist Verlass. Die Experten der SBTL bringen die Stoffe der verschiedenen Gefahrgutklassen sicher und zuverlässig ans Ziel.
Als Auftraggeber, ob in Deutschland oder international, sorgen Sie bei der Auswahl des geeigneten Spediteurs für die Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern. Voraussetzung für den sicheren Transport ist auch die Einhaltung der Vorschriften. Hierzu gehören u.a. die von Ihnen durchgeführte korrekte Klassifizierung, die vorgeschriebene Kennzeichnung und Deklaration sowie die Einhaltung der Verpackungsvorschriften für Gefahrgüter. Hier finden Sie einen Überblick der Gefahrgutklassen:
- Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
- Klasse 2: Gase
- Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4: entzündbare feste Stoffe (4.1) / selbsterhitzende Stoffe (4.2) / Stoffe die in Verbindung mit Wasser gefährliche Gase bilden (4.3)
- Klasse 5: entzündend, oxidierend wirkende Stoffe (5.1) / organische Peroxide (5.2)
- Klasse 6: giftige Stoffe (6.1) / ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2)
- Klasse 7: radioaktive Stoffe
- Klasse 8: ätzende Stoffe
- Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Die SBTL Spedition überzeugt mit Kompetenz und Weitblick
Auch gefährliche Güter sind bei unserer Logistik selbstverständlich in guten Händen. Ob beim Transport auf der Straße, im Seeverkehr oder auf der Schiene garantieren wir absolute Sorgfalt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.
Einige Gefahrgüter (Klassen/UN-Nummer) sind allerdings vom Transport innerhalb unseres nationalen Netzes ausgeschlossen. Bitte beachten Sie diese Informationen, wenn Sie diese speziellen Gefahrgüter transportieren möchten:
- Gefahrgutklasse 1: explosive Stoffe und Gegenstände; nur 1.4 S+G möglich, wenn diese nicht dem SprengG und/oder dem Kriegeswaffenkontrollgesetz unterliegen und keine EX-Fahrzeuge sowie keine Sprengstoff-befähigungsscheine erforderlich sind.
- Gefahrgutklasse 2: in Tanks
- Gefahrgutklasse 3: in Tanks
- Gefahrgutklasse 4.1: in Tanks und loser Schüttung sowie die UN-Nummern UN 3221, UN 3222, UN 3231 bis UN 3240
- Gefahrgutklasse 4.2: in Tanks und loser Schüttung
- Gefahrgutklasse 4.3: in Tanks und loser Schüttung
- Gefahrgutklasse 5.1: in Tanks und loser Schüttung
- Gefahrgutklasse 5.2: in Tanks und loser Schüttung sowie UN 3101 und UN 3102, UN 3111 bis UN 3120
- Gefahrgutklasse 6.1: in Tanks und loser Schüttung
- Gefahrgutklasse 6.2: alle Stoffe dieser Klasse
- Gefahrgutklasse 7: alle Stoffe dieser Klasse – nur UN 2908 bis UN 2911 werden national befördert.
- Gefahrgutklasse 8: in Tanks und loser Schüttung
- Gefahrgutklasse 9: in Tanks und loser Schüttung sowie die UN-Nummern UN 3245 und UN 3256 bis UN 3258 wie auch UN 3268, wenn Sprengstoffbefähigungsschein erforderlich.
Tankcontainer bis 3 cbm Fassungsvermögen können nach Absprache innerhalb des nationalen Netzes befördert werden.
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